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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Haftung und Sorgfaltspflichten

Die Kommunikation mit Dritten im Rahmen der Treuhandschaft muss stets mit der gebotenen anwaltlichen Sorgfalt erfolgen. Fehlerhafte Angaben, verspätete Meldungen oder die unbefugte Weitergabe von Informationen können sowohl

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