© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1252221

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.7 Fruchtgenuss am Sicherungsobjekt

§ 1372 ABGB bestimmt, dass die Vereinbarung des Fruchtgenusses an der verpfändeten Sache unwirksam ist. Wenn dem Gläubiger der bloße Gebrauch eines beweglichen Pfandes eingeräumt worden ist, so muss diese Benützung auf eine dem Schuldner unschädliche Art geschehen. Sobald dem Gläubiger als synallagmatische Gegenleistung zum gesicherten Grundgeschäft die Nutzung aus dem Sicherungsobjekt statt der Zinsen zusteht ist der Verbotstatbestand erfüllt. Zulässig ist es aber, Nutzungen gegen Zinsen und Kapital zu verrechnen. • [Fußnote: Oberhammer/Domej in ABGB-ON 1.03 §§ 1371, 1372 Rz 29.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Treuhandrecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop