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Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Begründung der Treuhand: Titel, Modus, Form

Damit die Treuhand wirksam zustande kommt, sind eine Treuhandabrede (Titel) und die Herstellung der Rechtsmacht über das Treugut (Modus) notwendige Voraussetzung.

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