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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Geldwäscheprävention (FM-GwG, KYC, PEP)

Überblick und rechtliche Grundlage

Die Verpflichtungen österreichischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beruhen auf den §§ 8a–8f, 9a, 12, 21b, 23 Abs 2 RAO sowie § 16 Abs 1 Z 2 und § 70 Abs 3 DSt. Diese Bestimmungen wurden im Zuge der Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinien – zuletzt der 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie – eingeführt und seither mehrfach verschärft.

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