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Dokument-ID: 1251302
3 Treuhandverhältnis im Bilanzrecht
Die Bilanzierung von Treuhandverhältnissen regeln weder das UGB noch das EStG/KStG. Es gibt auch keine konkreten Aussagen seitens der KSW und AFRAC und keine einheitliche Rechtsmeinung. Als Orientierung kann das Rahmenkonzept des IASB für Finanzberichterstattung herangezogen werden, wonach der wirtschaftliche Nutzen des Vermögensgegenstandes dem Treugeber zufließt und die Bilanzierung daher auf Ebene des Treugebers zu erfolgen hat.