1.5 Wirtschaftliche Zuordnung des Treuguts und Folgen daraus
Da das Treugut dem Treugeber wirtschaftlich zugeordnet bleibt, wird von der hA vertreten, dass dem Treugeber bei Abgrenzbarkeit des Treuguts im Treuhändervermögen Exszindierungs- und Aussonderungsrechte zustehen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS000817; RS0107635.] Der Treuhänder gewährte mit Geldern des Treugebers ein Darlehen und der Treugeber brachte gegen die Pfändung der Darlehensforderung des Treuhänders durch Gläubiger des letzteren Exszindierungsklage ein. • [Fußnote: OGH 24.6.1970, 3 Ob 55/70.]