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Neu Dokument-ID: 1251297

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11 Treuhandverhältnis und Geschäftsanteile

Kraft § 24 Abs 1 lit b BAO sind die laufenden Einkünfte aus einem Anteil an einer Körperschaft und die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, der dem Treugeber zuzurechnen ist, ebenfalls dem Treugeber zuzurechnen.

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