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Dokument-ID: 1251189
7.2.6 Anmeldepflicht von Absonderungsrechten am Einkommen
Absonderungsrechte werden gem § 11 IO nicht von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berührt. Sie müssen idR auch nicht im Insolvenzverfahren angemeldet werden, weil es sich um keine Insolvenzforderung handelt. Von der nicht erforderlichen Anmeldepflicht besteht aber folgende Ausnahme: