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Dokument-ID: 1251218
3.1.3 Vinkulierungsbestimmungen und Aufgriffsrechte
Bei der Anteilsübertragung zwischen Treugeber und Treuhänder sind auch allfällige Vinkulierungsbestimmungen und Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag zu beachten. Es stellt sich die Frage, ob die Treuhandschaft den übrigen Gesellschaftern offengelegt werden muss.