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Dokument-ID: 1251401
2.3.3 Notwendigkeit des Publizitätsaktes
Damit ein Absonderungsrecht durch Sicherungszession entsteht, muss es im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam begründet sein. Maßgeblich ist, dass der Publizitätsakt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesetzt wurde. • [Fußnote: OGH 17.7.2013, 3 Ob 95/13m.] Wenn zwischen dem Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann ist die Sicherungszession unwirksam. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0032552.]