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Dokument-ID: 1251116
3.3 Rückfall des Treuguts bei Missbrauch – rechtliche Zulässigkeit
Mitunter wird vertreten, dass sich ein Treugeber gegen einen Treuhandmissbrauch dadurch absichern könne, dass im Vorhinein ein automatischer Rückfall des Eigentums am Treugut im Falle eines treuwidrigen Verhaltens vereinbart wird.