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Dokument-ID: 1251109
3.1 Treuhand als Umgehungsgeschäft
Treuhandverhältnisse sind rechtlich zulässige Gestaltungen, die auf der Privatautonomie beruhen. In der Praxis werden Treuhänder häufig vorgeschoben, etwa wenn sie im Namen des Treugebers eine Liegenschaft ersteigern oder aus strategischen Gründen am Markt auftreten, etwa zur Umgehung von Konkurrenzsituationen.