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Dokument-ID: 1251185
7.2.2 Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 12a IO bestimmt, dass Aus- oder Absonderungsrechte, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Abtretung oder Verpfändung einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion erworben worden sind, zwei Jahre nach Ablauf des Kalendermonats erlöschen, in den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällt.