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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Treuhänderhaftung im Überblick

Allgemeine Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber

Der Treuhänder haftet grundsätzlich für jeden Schaden, den er dem Treugeber durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zufügt. Diese Haftung gründet sich auf die vertragliche Schadenshaftung (§§ 1293 ff ABGB iVm § 1012 ABGB).

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