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Dokument-ID: 1251392
2.6 Der Sanierungsplan mit Treuhänder
Allgemeines
Die §§ 157 ff IO regeln drei unterschiedliche Verfahrensmodelle zur Erfüllung des Sanierungsplans:
- Überwachung durch einen Treuhänder (§§ 157–157f IO)
- Vermögensübergabe an einen Treuhänder (§§ 157g–157h IO)
- Vermögensübergabe zur Verwertung durch den Treuhänder (§§ 157i–157m IO)