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Dokument-ID: 1251396
2.7 Der Treuhänder im Abschöpfungsverfahren
In einem so genannten Schuldenregulierungsverfahren, dh, einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person, die kein Unternehmen betreibt, hat der Schuldner gleichzeitig mit dem Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans, für den Fall der Nichtannahme des Zahlungsplans die Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens anzubieten.