13.1 Allgemein
Der Kerngedanke hinter der Patientenverfügung steht, ist, welche Behandlungen/Vorgehensweise hinsichtlich des eigenen Körpers im weitesten Sinn vorgenommen werden dürfen, wenn die Person selber sich nicht mehr dazu äußern bzw mitteilen kann. In der Vergangenheit kam es diesbezüglich immer wieder zu größerer Unsicherheit, da oft nicht für den Arzt und andere Beteiligten klar war, unter welchen Voraussetzungen Erklärungen von Patienten rechtsverbindlich waren. Dies führte zu großen Unsicherheiten sowohl auf Seite des Patienten als auch auf Seiten des Arztes und anderen Beteiligten (etwa medizinisches Personal, Pfleger). Hervorzuheben ist jedoch an dieser Stelle, dass die äußerste Grenze iZm Patientenverfügungen noch immer die Vorgaben des Strafrechts bilden. Ein nach außen kommunizierter Wunsch nach aktiver direkter Sterbehilfe ist – selbst wenn er in der Gestalt einer Patientenverfügung geäußert wird – unbeachtlich und wird auch strafrechtlich für etwaige „behilfliche Hände“ sanktioniert.