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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

17 Arzneimittelrecht

Rechtliche Grundlagen

Das Arzneimittelrecht dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und stellt sehr hohe Anforderungen an die Pharmaindustrie, aber auch an Apotheker und Ärzte im Umgang mit Arzneimitteln. Kaum ein anderer Rechtsbereich kennt eine solche Regelungsdichte und derart hohe Anforderungen an eine Produktgruppe. Das Arzneimittelrecht regelt dabei insbesondere die Herstellung und Zulassung, die laufende Kontrolle und Überwachung sowie das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, umfasst aber auch die Verschreibung, Aufklärung und Abgabe von Medikamenten.

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