1.5.3 Berücksichtigung der Leistungen der Pflege
Die Leistungserfassung in der Pflege über anerkannte Methoden wie LEP oder PPR • [Fußnote: LEP = Leistungserfassung in der Pflege, PPR = Pflegepersonalregelung.] ist zwar für LKF auch bedeutsam, aber eine unmittelbare Pflicht zur Dokumentation existiert nicht. Der Aufwand der Pflege wurde bei der Kostenkalkulation der Fallpauschalen jedoch berücksichtigt. So waren viele Referenzanstalten in der Vergangenheit in der Lage, den Pflegeaufwand mittels der PPR-Methodik dem Bundesministerium im Rahmen der LKF-Nachkalkulation zur Verfügung zu stellen, sodass die direkten Kosten (Einzelkosten) der stationären Pflege auf Basis dieser Daten erfolgt ist. Dies führte somit zu einer verbesserten Kalkulation der Tageskomponente der jeweiligen Fallpauschale und es erfolgt folglich die Erlösverteilung zielgerichteter.