8.5.4 Pflegeheime
Die Errichtung und der Betrieb von Pflegeheimen unterliegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Zuständigkeit der Bundesländer. Für die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen existieren daher österreichweit keine einheitlichen Regelungen, sondern ist vielmehr jedes Bundesland aufgerufen, eigene Regelungen zu erlassen. Daher kann eine pauschale Aussage über Rechtsvorschriften zur Errichtung und zum Betrieb von Pflegeheimen österreichweit nicht getroffen werden.