6.4 Hygienerichtlinien und deren Verbindlichkeit
Festlegungen bzgl hygienekritischer medizinisch-pflegerischer Handlungen sind Schwerpunkte der Orientierung für alle Mitarbeiter/innen. Diese können unter anderem aus der Literatur oder von allgemeinen Richtlinien übernommen werden, sollten aber auf die Gegebenheit des Hauses ‚abgestimmt‘ werden, zB Händehygiene, Reinigung und Desinfektion, Vorgangweise bei Infektionskrankheiten uw. Die kommunizierte Verbindlichkeit sowie regelmäßige Kontrollen über Einhaltung der Vorgaben ist Bestandteil der Qualitätssicherung, zB durch regelmäßige „Hygienevisiten“ und somit für ein wirksames Hygienemanagement unerlässlich.