9.5.5 Ordinationsassistenz
Berufsbild von Ordinationsassistenten
Die Ordinationsassistenz umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann die Aufsicht durch einen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen oder der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege kann die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Ordinationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen (RIS 2021).