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Dokument-ID: 870990
4.7 Hautschutzplan
Zur arbeitsmedizinischen Tätigkeit gehört neben der Organisation der Ersten Hilfe und Zusammenarbeit mit der SFK – Sicherheitsfachkraft – bei der Beurteilung von Gesundheitsgefahren im Umgang mit Chemikalien die Erstellung eines Hautschutzplanes.