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Dokument-ID: 687262
3.2.1 Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber
Grundsätzlich ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, Sorge zu tragen. Die Kosten für derartige Maßnahmen dürfen auf keinen Fall zulasten der ArbeitnehmerInnen gehen.