4.2.3 Verhalten im Gefahrenfall
Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss auch Verhaltensregeln für den Gefahrenfall enthalten.
Hier ist nicht der regelhafte Arbeitsablauf zu betrachten, sondern es sind Maßnahmen für unvorhergesehene Zwischenfälle vorzusehen. Ein derartiger Zwischenfall kann etwa in der unbeabsichtigten Freisetzung der biologischen Arbeitsstoffe gesehen werden. Entsprechende Maßnahmen dazu können die Reinigung der kontaminierten Flächen bzw Alarm-, Flucht- und Rettungspläne sein.