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Dokument-ID: 685615
4.2 Teilzeitkräfte
Eine Teilzeitbeschäftigung liegt im Allgemeinen vor, wenn eine wöchentliche Normalarbeitszeit unter der gesetzlichen oder kollektivvertraglich festgelegten Normarbeitszeit liegt. Im praktischen Umfeld haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Modelle etabliert. Diese Modelle entstanden aufgrund von allgemeinen Bedürfnissen der Unternehmen und Mitarbeiter sowie im Rahmen von unterschiedlichen privaten Situationen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.