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Dokument-ID: 963592
8.5.2 Leistungsanbieter von ärztlichen Leistungen im niedergelassenen Bereich
Der ärztliche Beruf kann grundsätzlich als niedergelassener Arzt, als angestellter Arzt oder als Wohnsitzarzt ausgeübt werden. Als Wohnsitzarzt werden Ärzte bezeichnet, die ausschließlich ärztliche Tätigkeiten ausüben, welche keine Ordinationsstätte erfordern.