8.4.12 Entlassungsbrief
Ein Patient ist aus einer Krankenanstalt grundsätzlich dann zu entlassen, wenn eine weitere Anstaltspflege nicht mehr erforderlich ist oder wenn eine Verlegung in eine andere Krankenanstalt erfolgt. Bei der Entlassung sind ein Entlassungsschein und ein Entlassungsbrief (früher auch als Arztbrief bezeichnet) anzufertigen. Der Entlassungsbrief soll die für die weitere Betreuung des Patienten erforderlichen Angaben und Empfehlungen enthalten, wobei dies sowohl die weitere Betreuung aus ärztlicher Sicht als auch aus der Sicht anderer Gesundheitsberufe umfassen soll. Allenfalls sind auch Anordnungen für die weitere Betreuung durch andere Gesundheitsberufe aufzunehmen. Eine vorzeitige Entlassung auf Wunsch des Patienten ist grundsätzlich möglich.