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Dokument-ID: 1053602
7.5 Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen
Berufsbedingte Hauterkrankungen sind die zweithäufigste Berufskrankheit und besitzen in der ASVG-Liste die Nummer BK 19. Laut Statistik lassen sich Hochrisikogruppen ausmachen, nämlich Arbeitnehmerinnen im Friseurhandwerk, in der Metallbranche, in der Reinigungs- und Pflegebranche sowie in der Gastronomie und der Holz verarbeitenden Industrie.