Neu
Dokument-ID: 824504
2.4.3 Beschwerden, Schaden- und Schlichtungsfälle
Durch eine prozesshafte Vernetzung in der jeweiligen Gesundheitseinrichtung ist sicherzustellen, dass Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Beschwerde- und Schadenmanagement pro-aktiv in das Klinische Risikomanagement einfließen können (Stichwort: Lernende Organisation) und so künftig ähnliche Beschwerde- und Schadenfälle reduziert bzw vermieden werden können.