1.1 Einführung
Die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) wurde in Österreich 1997 flächendeckend als Dokumentations- und Abrechnungssystem für den stationären Bereich der öffentlichen Akutkrankenanstalten (sogenannte Fonds-KA) • [Fußnote: Unfallkrankenhäuser (UKH) sind von diesem System nicht umfasst. Ebenso wenig Rehabilitationsanstalten, welche ja keine Akutkrankenanstalten darstellen und meist von den Pensionsversicherungsanstalten finanziert werden.] eingeführt, verbindlich aber auch für die dem PRIKRAF • [Fußnote: PRIKRAF: Privater Krankenanstaltenfinanzierungsfonds.] zugeordneten Privatkliniken. Seither kam es immer wieder zu größeren und kleineren Adaptierungen, um das System noch besser und treffsicherer zu machen. Somit kann auf eine etwa 25-jährige Erfahrung zurückgegriffen werden. Die letzte große Änderung betrifft mit finaler Wirkung Anfang 2019 die Ausrollung auf den spitalsambulanten Bereich, womit auch eine leistungsorientierte Abrechnung ambulanter Patienten erfolgen kann. Im Jahr 2020 wurden Anreize zur tagesklinischen Leistungserbringung gesetzt. In den Folgejahren wurden nicht zuletzt durch die COVID-19-Pandemie lediglich die jährlichen routinemäßigen Wartungsarbeiten für den Leistungskatalog und daraus abgeleitete Anpassungen in den Fallpauschalen durchgeführt. Im Jahr 2022 wurden aber insbesondere aufgrund der Erfahrungen in der Pandemie vermehrt telemedizinische Leistungen aufgenommen.