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Dokument-ID: 681731
3 Rechtssicherheit gegenüber weiteren medizinischen Fachdisziplinen
Der Bereich des Gesundheitswesens ist auch ein Bereich, in dem mehrere Personen und Berufsgruppen arbeitsteilig an einem bestimmten Erfolg arbeiten. Das Ziel sollte in der Berücksichtigung der Interessen des Patienten liegen. Die Regelung des konkreten Umfanges und der Berechtigungen in diesem arbeitsteiligen Tätigkeitsfeld erfolgt in den bestimmten Berufsrechten.