6.7.5 Parallelen zu Phase V – die Evaluation
Phase V der Mediation – die Evaluation | |
Phase V – Evaluation | 20. Begleitung und Kontrolle der Lösungsumsetzung 21. Verfahrensevaluation |
Die Lösungsumsetzung von angestrebten Veränderungen oder anderen vereinbarten Lösungsmöglichkeiten können – wie bereits weiter oben angeführt – begleitet werden und die Begleitung und Kontrolle (Punkt 20) seitens des Beschwerdemanagements durchgeführt werden. Eine Evaluation aus Punkt 21 kann auch im Beschwerdemanagement durchgeführt werden. Wie auch bei Montada und Kals angeführt, gestaltet sich die Evaluierung seiner selbst schwierig und eine externe Evaluierung ist monetär abzugelten. Es gibt allerdings Kriterien, die über eine Software für ein Beschwerdemanagement festgelegt und verwaltet werden können bzw über welche der Verlauf des Prozesses verfolgt werden kann. Interne Revisionen und eine regelmäßige Berichterstattung machen es ohnehin erforderlich, stets eine lückenlose und vertrauenswürdige Abarbeitung zu leisten.