Neu
Dokument-ID: 1165417
2.8 Anwendung der VbF 2023 im medizinischen Bereich
Als gewerberechtliche Vorschrift gilt die Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) in der Fassung von 2023 für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen und unter Umständen in bereits genehmigten gewerblichen Betriebsanlagen.