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Dokument-ID: 681744
4.1.4 Mangelbegriff
Wie bereits angeführt, spricht man von einer mangelhaften Leistung dann, wenn diese nicht so erbracht wurde, wie sie vertragsmäßig vereinbart worden ist. Maßstab für die Prüfung ist daher immer die konkrete Vereinbarung. Es kommt daher gerade in diesem Bereich der Beschreibung der Leistung bzw der Beschreibung des Produktes große Bedeutung zu.