4 Rechtssicherheit im Umgang mit externen Firmen
Werden im Gesundheitsbereich externe Firmen beschäftigt, so erfolgt dies in der Regel immer aufgrund einer vertraglichen Beziehung. Im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt daher der vertraglichen Regelung eine zentrale Bedeutung zu. Auf den Inhalt dieser vertraglichen Regelung wird man, abgesehen von der Umschreibung der konkreten Leistung, in der Regel keinen großen Einfluss nehmen können, da von beiden Seiten meist übliche und erprobte Vertragsschablonen hinsichtlich der Nebenleistungen verwendet werden. Wesentlich sei hier nur der Hinweis darauf, dass die entsprechenden Vertragsbeziehungen jedenfalls schriftlich geregelt sein sollten, um im Fall von Diskussionen über den Leistungsumfang bzw die Leistungsqualität eine schriftliche Grundlage zu besitzen.