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Dokument-ID: 1184330
7.8 Besonderheiten bei Lebensgefährten
Die gesetzliche oder gewählte Vertretungsbefugnis von Lebensgefährten entsteht grundsätzlich durch Eintragung dieser Vertretungsbefugnis in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).