3.2.7 Präventivfachkräfte
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine Betreuung des Betriebes durch Präventivdienste, das sind Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner, Sorge zu tragen. Die Präventivfachkräfte haben grundsätzlich den Arbeitgeber, aber auch die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen. Für die Sicherheitsfachkräfte und für die Arbeitsmediziner ist eine explizite Ausbildung vorgesehen, die absolviert werden muss. Für die Präventivfachkräfte sind gesetzliche Einsatzzeiten festgelegt. Je nach Anzahl der Beschäftigten bzw nach Art der Tätigkeit müssen pro Jahr gewisse Stunden für die Betreuung eines bestimmten Betriebes aufgewendet werden.