8.3.3 Nachvollzug – Verrichtung und Bewertung von Tätigkeiten
Der Nachvollzug einzelner Tätigkeiten, besonders bei Untersuchungen des Arbeitsaufwandes oder von Arbeitstechniken, ist eine sinnvolle Methode. Die Tätigkeiten werden von einer besonders sachkundigen Person verrichtet und der zeitliche Aufwand bzw die Technik der Verrichtung erfasst, dokumentiert und bewertet. Derartig detaillierte Arbeitsstudien lassen besonders exakte Aussagen hinsichtlich der Tätigkeiten zu, da sie eine hohe Aussagegenauigkeit aufweisen. Diese Ergebnisse sind mit anderen Erhebungen zu vergleichen und entsprechend zu bewerten und ergänzen andere Erhebungstechniken wie Einzel- oder Dauerbeobachtung. Auch im Hinblick auf Engagement und Akzeptanz von derartigen Untersuchungen ist die exemplarische Durchführung und Bewertung von Tätigkeiten ein positiver Aspekt, da reale Berufssituationen praktisch und auch unter Beobachtung nachvollzogen werden.