7.9 Beispiel Qualitätssicherung-Evaluierung
Qualitätssicherung | OK | Worauf Sie achten sollten! | ||
Ja | Nein | |||
Ein Hygieneplan ist vorliegend und wird laufend aktualisiert (Hygienerichtlinien/-standards, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Hygienedokumentationsvorlagen uw) |
| Der Hygieneplan beschreibt gesetzte Initiativen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und ist laufend aktuell zu halten. | ||
Ein Hygieneorganigramm ist vorliegend. |
| Das Hygieneorganigramm bildet die Verantwortlichkeiten ab. Es ist gesichert, dass alle Bereiche in das interne Hygienemanagement integriert sind. | ||
Die Verantwortungen und Aufgaben im Hygieneteam sind geregelt. |
| Es liegen entsprechende Stellen- bzw Funktionsbeschreibungen vor. | ||
KH | PH | |||
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Entsprechende Zeitressourcen stehen der Stelle/Funktion entsprechend der Strukturqualität der Einrichtung (Anzahl der Patienten/innen/Bewohnern/innen, Zielausrichtung des Hauses, interne Leistungen, externe zugekaufte Leistungen uw) ausreichend zur Verfügung. |
| Die Zeitressourcen orientieren sich anhand der Leitlinie des Bundesministeriums - ProHyg 2.0, sind ausgewiesen und werden dokumentiert. | ||
Qualifikation und Kompetenzen von Hygieneverantwortlichen sind gesichert. |
| Aus- und Weiterbildungen nach den Vorgaben des GuKG werden von den Verantwortlichen besucht. Einschlägige Fortbildungen werden regelmäßig, dem Bedarf angepasst, besucht. | ||
Interne Hygieneschulungen werden nachweislich für alle Mitarbeiter*innen im Haus durch kompetentes Personal durchgeführt. |
| Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und regelmäßige Wissensvermittlung sichern die korrekte Umsetzung festgelegter Maßnahmen und sind bei Neueinstellung, bzw mindestens 1x jährlich, von allen Mitarbeitern/innen zu besuchen. Der Schulungsprozess endet mit einer nachweislichen Wirksamkeitsprüfung durch kompetentes Personal. | ||
Der Schulungsplan entspricht dem Wissensbedarf der Mitarbeiter/innen und wird bereichsbezogen geplant. |
| Der Schulungsplan orientiert sich nach den Wissensdefiziten, aktuellen Themen und Schulungswünschen der Mitarbeiter/innen und soll die Kompetenz der Mitarbeiter/innen im Bereich „Hygiene“ sichern. | ||
Mitarbeiter/innen, Praktikanten/innen, Zivildiener uw werden vor Aufnahme der Tätigkeit sowie einmal jährlich in den wesentlichen gesetzlich geregelten Agenden der angewandten Hygiene unterwiesen:
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| Die gesetzlich vorgegebenen Unterweisungen werden entsprechend den Anforderungen durchgeführt und dokumentiert. | ||
Jour fix mit der Führung finden regelmäßig statt und werden protokolliert. |
| Die Kommunikation zwischen Stabstelle/-funktion und Führung sichert den Bericht- und Informationstransfer und dient als Führungsinstrument. | ||
Hygienegruppenbesprechungen finden regelmäßig statt und werden protokolliert. |
| Das Multiplikatoren/innentreffen sichert die Wirksamkeit der Hygiene in allen Bereichen, deren Protokollierung dient dem Informationstransfer an alle Bereiche – zu allen Mitarbeiter/innen | ||
Ein Jahresprüfplan (Hygieneüberwachungsplan) zu den hygienetechnischen Untersuchungen sowie hygienerelevanten Evaluierungen (Hygienevisiten) wurde erstellt und werden standardisiert umgesetzt. |
| Ermöglicht bewertbare Ergebnisqualitäten anhand von objektiven, verifizierbaren Parametern zur weiteren Steuerung von Hygienequalitäten. | ||
Befunde, Berichte und Gutachten zum Hygieneüberwachungsplan liegen vollständig vor. |
| Die erbrachten Dokumente sind Teil der nachweislichen Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene. | ||
Hygienevisiten werden anhand von standardisierten Kriterien, regelmäßig durchgeführt. |
| Hygienevisiten sind dazu da, um kritische Punkte und Abweichungen von ‚Hygiene-Normen‘ zu erkennen und um, entsprechend den internen sowie externen Vorgaben, ggf Maßnahmen zur Mängelbehebung einzuleiten. Hygienevisiten durch externe Experten ermöglicht die ‚Beleuchtung blinder Flecken‘. | ||