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Dokument-ID: 687290
4.2.2 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Als Ergebnis der Gefahrenbeschreibung sind dann entsprechende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die MitarbeiterInnen vorzusehen. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen können in technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Maßnahmen unterschieden werden.