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Dokument-ID: 1017704
4.12 Die Grenzwerteverordnung GKV 2024
Die Konzentration von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz wird mit Hilfe von Grenzwerten beurteilt. In Österreich sind gemäß Grenzwerteverordnung (GKV) MAK- und TRK-Werte verbindlich festgelegt.