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Dokument-ID: 1112517
3.1.1 Checkliste – Dienstplanung
- Der Durchrechnungszeitraum beträgt zwei Monate (Jänner/Februar, März/April, …).
- In jeder Woche muss eine 36-stündige ununterbrochene Freizeit gesichert sein.
- Die Wochenarbeitszeit darf 50 Stunden nicht überschreiten. Zwei 50 Stunden-Wochen dürfen nicht hintereinander geplant werden.
- Einmal im Durchrechnungszeitraum sind 60 Stunden Arbeitszeit möglich. Eine 60 Stunden-Arbeitswoche darf aber nicht vor oder nach einer 50 Stunden-Woche geplant werden.
- Es dürfen nicht mehr als 5 Dienste pro Woche geplant werden.
- Um die Kontinuität aufrechtzuerhalten, sollen aber mindestens 2 Dienste pro Woche eingeplant werden.
- Im OP-Bereich sind einmal im Durchrechnungszeitraum 72 Stunden Arbeits- bzw Dienstzeit pro Woche möglich. Die 72 Stunden-Arbeitswoche darf aber nicht vor oder nach einer 50 Stunden-Woche geplant werden.
- Lt Arbeitszeitgesetz dürfen 2 verlängerte Dienste (8N) nicht aufeinander folgen!
- Bei Teilzeitmitarbeitern soll die Sollarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum die Normal-Arbeitszeit nicht überschreiten.
- Laut Betriebsvereinbarung Seite 2, Absatz 7, ist ein Übertrag von Zeitguthaben oder von Zeitschuld von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten nur in Ausnahmefällen und in geringem Ausmaß (höchstens 20 Stunden Zeitguthaben oder 10 Stunden Zeitschuld) nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung möglich.
- Grundsätzlich ist aber ein Dienstplan im Durchrechnungszeitraum mit plus/minus Null-Stunden zu planen.
- Es dürfen max 10 Stunden Zeitausgleich pro Tag und max 20 Stunden Zeitausgleich pro Woche eingeplant werden. Diese 2 Tage sind in den 5 Tagen eingeschlossen.
- Es ist darauf zu achten, dass nicht mehr als 5 Tage kontinuierlich frei sind, da jeder weitere Tag als Urlaubstag gerechnet werden muss.
- Nach mehreren freien Tagen soll möglichst mit einem Tagdienst zu arbeiten begonnen werden.
- Der Dienstplan ist möglichst so zu erstellen, dass ein Diensthabender vom Freitag auch am Wochenende Dienst hat und ein Diensthabender vom Wochenende auch am Montag Dienst hat.
- Alle Urlaube sind im Team abzusprechen und von der Stationsleitung zu bewilligen.
- Diese sind kontinuierlich in die Dienstplangestaltung einzubinden.
- Die Anzahl der Pflegepersonen pro Dienst ist kontinuierlich zu gestalten und auf die Qualifikation ist zu achten.
- Der Soll-Dienstplan ist bis zum 10. des Monats für den kommenden Durchrechnungszeitraum fertig zu stellen.
- Der Ist-Dienstplan muss ständig gepflegt (Veränderungen sind täglich, mindestens aber 2 x/Woche einzugeben) werden.
- Bis zum 5. des Folgemonats ist die Ist-Planung abschließend zu kontrollieren.