© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 681740

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Geltung

Die Vorschriften des Gewährleistungsrechtes sind nur bei entgeltlichen Rechtsgeschäften anzuwenden. Entgeltlichkeit in diesem Sinn bedeutet nicht, dass unbedingt als Gegenleistung auch Geld fließen muss. Unter entgeltlichen Verträgen verstehen die Juristen alle Verträge, bei denen eine Gegenleistung vereinbart ist. In diesem Sinne sind etwa auch Tauschverträge als entgeltliche Verträge zu werten, da hier eine Sache gegen eine andere Sache getauscht wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch für Gesundheitseinrichtungen in unserem Shop! Zum Shop