8.4 Beendigung eines Dienstverhältnisses
Auch bei einem unbefristeten Arbeits- bzw Dienstvertrag besteht die Möglichkeit – wie bei jedem anderen Dauerschuldverhältnis – den Vertrag zu lösen.
Für die Auflösung eines Dienstverhältnisses stehen sowohl die Möglichkeiten der einvernehmlichen Auflösung als auch die Möglichkeiten der Kündigung, Entlassung und des vorzeitigen Austrittes zur Verfügung. Bei der Auflösung eines Dienstverhältnisses ist zu beachten, dass durch Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindeststandards nicht unterschritten werden dürfen und dies von Gerichten eher dienstnehmerfreundlich geprüft wird. Begründet ist dies darin, dass durch die Auflösung eines Dienstverhältnisses ein massiver Einschnitt in die wirtschaftliche Dispositionsfähigkeit des Dienstnehmers erfolgt.