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Dokument-ID: 963341
8.4.1 Krankenanstalten
Aufgrund der bereits dargelegten verfassungsrechtlichen Ausgangslage wird das Krankenanstaltenrecht in Österreich durch das KAKuG als Grundsatzgesetz und in den Bundesländern durch die jeweiligen Ausführungsgesetze (Landeskrankenanstaltengesetze) geregelt.