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Dokument-ID: 870925
4.4 Chemische Arbeitsstoffe – Grundlagen
Neben dem 4. Abschnitt ASchG idgF sind auch gem § 110 ASchG (insbesondere erwähnt sei hier der Abs 8) die §§ der AAV-Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung noch immer gültig und umzusetzen: