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Dokument-ID: 1187820
3.2 § 16 WEG 2002 in der Fassung der WEG-Novelle 2024
Rechtliche Grundlage
Die Absätze 2 und 5 § 16 des WEG sollen hier so wiedergegeben werden, wie sie seit Inkrafttreten der WEG-Novelle 2024 mit 1. September 2024 gelten. Die mit der WEG-Novelle 2024 einhergehenden Ergänzungen sind fett gesetzt. Die anderen Absätze blieben unverändert.