3.8 Vermittlung durch Immobilienmakler
(Immobilien)Maklerverträge
Dieses Kapitel enthält Musterverträge betreffend die Vermittlung von Immobilien durch Makler. Nachfolgend dargestellt werden der Alleinvermittlungsvertrag, der Vermittlungsvertrag, die a-meta-Vereinbarung und die Nebenkostenübersicht. Gleich ist den Verträgen, dass sie grundsätzlich, sofern keine Verbraucher (§§ 30a, 30b und 31 KSchG) und Personalkreditvermittler (§ 34 MaklerG) beteiligt sind, formfrei geschlossen werden können. Ausnahmen bestehen, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und wenn es sich um einen Kreditvermittlungsvertrag handelt.
Ein wesentlicher Regelungspunkt ist der Provisionsanspruch des Maklers, dessen Höchstgrenzen in Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (ImmMV 1996), im KSchG und im MaklerG geregelt wird. Ist über die Provisionshöhe nichts Besonderes vereinbart, so gebührt dem Makler gem § 8 Abs 1 MaklerG die für die erbrachten Vermittlungsleistungen ortsübliche Provision. Lässt sich eine solche nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen, steht eine angemessene Provision zu. Der Berechnung der Provision dürfen gem § 8 Abs 3 MaklerG keine unzulässigen Entgelte zugrunde gelegt werden.