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Dokument-ID: 1139723
3.2 Besondere Aufklärungspflichten beim Erwerb eines Wohnungseigentumsobjektes – Beispiele aus der Rechtsprechung
Besondere Aufklärungspflichten gegenüber Konsumenten
In der Entscheidung zu GZ 5 Ob 93/16m vom 11.07.2016 hat der Oberste Gerichthof die Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnungseigentumsobjekten an einen Konsumenten definiert.